Kein Bachelor in der Medizin – Ein halber Arzt ist gar kein Arzt
16.7.2009
Presseerklärung des Deutschen Akademikerinnenbundes e.V.
Die Ausbildung zum Arzt verträgt keinen Bachelor – Studiengang. Das Medizinstudium muss als Vollstudium erhalten bleiben. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Akademikerinnenbundes, Dr. med. Patricia Aden, erklärt, dass die Diskussion um den Umbau des Medizin-Studiums dringend beendet werden muss.
Die deutsche Medizinerausbildung ist im Ausland hoch angesehen. Die Abschlüsse werden in anderen europäischen Ländern seit langem anerkannt. Über Veränderungen des Medizinstudiums lässt sich diskutieren, so Patricia Aden, aber nicht über einen Bachelor – Abschluss in Medizin. Ein halber Arzt ist gar kein Arzt. Krankenschwestern, Hebammen und Medizinische Fachangestellte werden zunehmend mit ärztlichen Kompetenzen ausgestattet. Gegenüber diesen Berufsgruppen hätte der Bachelor-Mediziner im Berufsleben keine Chance.
Der Bachelorstudiengang kann gerade für Medizinstudentinnen zur Falle werden. Die Benachteiligung in der Karriere von Medizinerinnen setzt nach dem Staatsexamen beim Eintritt in das Berufsleben ein. Der Zwischenabschluss Bachelor würde dazu führen, dass die gläserne Decke für Frauen noch tiefer gehängt wird.
Der Deutsche Akademikerinnenbund fordert alle Beteiligten – das Bundesgesundheitsministerium, die Universitäten, die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern und die Hochschulrektorenkonferenz – auf, sich für den Erhalt des Medizinstudiums nach dem bewährten Konzept einzusetzen.
Die neue K-Frage: Karriere und Kinder
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Noch nie waren Frauen so gut ausgebildet wie heute, aber trotz wertvoller Qualifikationen und hoher Motivation ist es für sie immer noch sehr schwierig, wenn sie sich ihren Wunsch nach erfolgreicher Berufstätigkeit und einer Familie mit Kindern erfüllen wollen.
Denn nach wie vor sind es die Mütter, die den Hauptanteil der Familienarbeit leisten, während fast alle Väter sich hauptsächlich in ihrem Beruf und kaum in der Familie engagieren.
Die meisten Mütter schränken darum ihre Berufstätigkeit ein und verzichten auf eine Karriere. Dies ist die Ursache für die maßlose Verschwendung in unserer Gesellschaft, die das Potenzial von Müttern in Wirtschaft und Wissenschaft ungenutzt lässt.
Wegen der schwierigen Vereinbarkeit von Karriere und Kindern entsagen vor allem Frauen in hochqualifizierten Berufen und Führungspositionen ihrem Kinderwunsch – bezeichnend ist dabei der hohe Anteil der Akademikerinnen. Somit fehlt den künftigen Generationen nicht nur der Nachwuchs aus den gebildeten Schichten, sondern auch das Vorbild von Müttern in anspruchsvollen Positionen.
Wir begrüßen, dass das neue Elterngeld an die Inanspruchnahme der Elternzeit durch den Vater gekoppelt wird. Dies ist ein positiver Anfang, jedoch wird ein Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten und eine nur 2-monatige Beteiligung des Vaters die heutige Situation nicht grundsätzlich ändern, denn durch ein Kind bleiben die beruflichen Möglichkeiten der Mutter langfristig eingeschränkt.
Damit Eltern-Sein kein frauenspezifisches Karriere-Hindernis bleibt, ist es nötig,
- Eltern von den Leistungen und Kosten für Kinderbetreuung und Hausarbeit zu entlasten und
- von den Vätern die Beteiligung an der Familienarbeit einzufordern.
Deshalb fordert der Deutsche Akademikerinnenbund e.V. die Politikerinnen aller Parteien auf, folgende Maßnahmen zu realisieren:
1. Kinderbetreuungs-Möglichkeiten, die Eltern nach Bedarf individuell nutzen können, wie
- Bereitstellung von Ganztags-Kinderbetreuungsstätten und -Schulen
- Betreuung und Förderung der Kinder durch qualifiziertes und entsprechend entlohntes Personal – Frauen und Männer
- Öffnungszeiten der Betreuungs-Einrichtungen entsprechend den realen Arbeitszeiten berufstätiger Eltern in allen Positionen
- gesetzliche Regelungen für flexible Arbeitszeiten
2. Gesetzlicher Anspruch auf Ganztags-Betreuung
- für jedes Kind von 0 bis 15 Jahre
3. Elternzeit zu gleichen Anteilen für Mutter und Vater bei Eigenbetreuung
- eigener Elternzeit-Anspruch je für Mutter und Vater, der bei Nichtinanspruchnahme verfällt.
4. Finanzielle Entlastung der Eltern durch
- steuerliche Absetzbarkeit der gesamten Kosten für Kinderbetreuung in Höhe der maximalen Eigenbeträge für Betreuungs-Einrichtungen
- steuerliche Absetzbarkeit für angemessene Haushaltshilfe
