Der Deutsche Akademikerinnenbund schreibt zur Förderung des Abschlusses der Promotion für besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen jährlich bis zu 2 Abschlussstipendien für die Dauer eines Jahres aus. Das Ziel des Stipendiums ist die Abschlussförderung von Akademikerinnen in schwierigen Lebenssituationen, die im Rahmen einer ordentlichen Förderphase die Promotion nicht abschließen konnten.
Das Promotionsthema kann allen Disziplinen entstammen.
Gebeten wird um die plausible Darstellung der Notwendigkeit der Förderung, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Das Stipendium kann nicht zusätzlich zu einem weiteren gewährt werden.
Ergänzende Termine können durch die Kommission in Absprache mit dem Vorstand bekannt gemacht werden. Die Vergaberichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademikerinnenbundes. Ansprechpartnerinnen sind: Prof. Dr. Dorothee Meister, bzw. die Geschäftsstelle des DAB. E-Mail: info@dab-ev.org
Der Deutsche Akademikerinnenbund finanziert zur Unterstützung besonders qualifizierter Wissenschaftlerinnen,
ein sechs-Monatiges Promotionsstipendium:
in Höhe von 500 Euro pro Monat für die Dauer von bis zu sechs Monaten (nicht verlängerbar).
Ziel des Stipendiums ist die Förderung von Akademikerinnen, die sich in der Abschlussphase der Promotion befinden.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendien-Kommission.
Der Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
2. Beschreibung des Promotionsvorhabens, des Stands der Arbeit (max. 2 Seiten) plus Zeitplan und
Literaturangaben.
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Befürwortendes Votum einer Betreuenden des Promotionsvorhabens (w/m/d)
5. Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden
6. Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Die Bewerbungsunterlagen sind an die Stipendienkommission des DAB (info@dab-ev.org) in elektronischer Form einzusenden (in einer pdf Gesamtdatei).
Aktuell ist keine Bewerbung für ein Stipendium möglich.
Vergaberichtlinien
Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für den Bewilligungszeitraum entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht.
Ein Promotionsstipendium kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die über dem Durchschnitt sind.
Ein Stipendium kann nicht bewilligt werden, wenn die Stipendiatin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung von öffentlichen Mitteln von mehr als 500 EURO monatlich erhält.
Dauer der Förderung
Die Förderdauer beträgt bis zu sechs Monaten und kann nicht verlängert werden.
Berichtspflicht
Mit dem Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin,
Widerruf der Bewilligung
Die Bewilligung kann jederzeit auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn
erkennbar ist, dass sich die Stipendiatin nicht um die Verwirklichung des Zweckes der Förderung bemüht und dies in ihrem Verschulden liegt.
August, Essen 2025
Die Präsidentin des DAB
Die Vorsitzende der Stipendienkommission
Vergaberichtlinien in PDF
Informationen zum Datenschutz
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendienkommission. Die Mitglieder der Stipendienkommission sind Prof.in Dr.in Dorothee Meister (Vorsitz), Prof.in Dr.in Claudia Kemfert und Prof.in Dr.in Ruth E. Hagengruber.
Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Opernplatz 15
45128 Essen
info@dab-ev.org