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Der Deutsche Akademikerinnenbund schreibt zur Förderung des Abschlusses der Promotion für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen jährlich ein Abschlussstipendium aus.

Das Ziel des Stipendiums ist die Abschlussförderung von Akademikerinnen in schwierigen Lebenssituationen, die im Rahmen einer ordentlichen Förderphase die Promotion nicht abschließen konnten.

Das Promotionsthema kann allen Disziplinen entstammen.

Gebeten wird um eine plausible Darstellung der Notwendigkeit der Förderung, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Das Stipendium kann nicht zusätzlich zu einem weiteren Stipendium gewährt werden.

Ergänzende Termine können durch die Kommission in Absprache mit dem Vorstand bekannt gemacht werden. Die Vergaberichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademikerinnenbundes.

Ansprechpartnerinnen sind Prof. Dr. Dorothee Meister und die Geschäftsstelle des DAB.

E-Mail: info@dab-ev.org

Bewerbungsausschlussfrist: 31.12.2026

Akademikerinnen – Stipendien des DAB – Vergaberichtlinien

Der Deutsche Akademikerinnenbund finanziert zur Unterstützung besonders qualifizierter Wissenschaftlerinnen ein sechsmonatiges Promotionsstipendium in Höhe von 500 Euro pro Monat für die Dauer von bis zu sechs Monaten (nicht verlängerbar).

Ziel des Stipendiums ist die Förderung von Akademikerinnen, die sich in der Abschlussphase der Promotion befinden.

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendienkommission.

Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:

  1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  2. Beschreibung des Promotionsvorhabens und des Stands der Arbeit (max. 2 Seiten) sowie Zeitplan und Literaturangaben
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Befürwortendes Votum einer Betreuenden des Promotionsvorhabens (w/m/d)
  5. Kopien der Abschlusszeugnisse und Urkunden
  6. Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Die Bewerbungsunterlagen sind an den Stipendienausschuss des DAB unter info@dab-ev.org in elektronischer Form als eine PDF-Gesamtdatei einzusenden.

Bewerbungsausschlussfrist: 31.12.2026

Frühester Beginn der Förderung: März 2027

Vergaberichtlinien

Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für den Bewilligungszeitraum entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Ein Promotionsstipendium kann erhalten, wer Studien- und Prüfungsleistungen nachweist, die über dem Durchschnitt liegen.

Ein Stipendium kann nicht bewilligt werden, wenn die Stipendiatin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung aus öffentlichen Mitteln von mehr als 500 Euro monatlich erhält.

Dauer der Förderung

Die Förderdauer beträgt bis zu sechs Monate und kann nicht verlängert werden.

Berichtspflicht

Mit dem Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin,

  • den Promotionsausschuss des DAB zu informieren, falls die Promotion nicht abgeschlossen wird,
  • regelmäßig an Veranstaltungen des DAB, insbesondere an digitalen Veranstaltungen wie der „Digital Lounge“, teilzunehmen,
  • den DAB, den Vorstand und den Stipendienausschuss regelmäßig – einmal pro Quartal – über den Fortgang und den Abschluss der Promotion zu informieren; dies gilt über den Förderzeitraum eines halben Jahres hinaus, falls der Abschluss nicht innerhalb des Förderzeitraums erfolgt,
  • das Dissertationsvorhaben im Rahmen einer Digital Lounge vorzustellen,
  • den DAB über Präsentationen der Arbeit sowie über daraus entstehende wissenschaftliche Publikationen zu informieren,
  • bei Präsentationen von Arbeitsergebnissen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie bei der finalen Drucklegung der Dissertation auf die Förderung durch den DAB hinzuweisen,
  • beim Druck der Dissertation das von DAB bereitgestellte Logo im Impressum zu platzieren und darauf hinzuweisen, dass die Arbeit vom Deutschen Akademikerinnenbund e. V. gefördert wurde.

Widerruf der Bewilligung

Die Bewilligung kann jederzeit, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, widerrufen werden, wenn erkennbar ist, dass sich die Stipendiatin nicht um die Verwirklichung des Förderzwecks bemüht und dies in ihrem Verschulden liegt.

Essen, August 2025

Die Präsidentin des DAB
Die Vorsitzende der Stipendienkommission

Vergaberichtlinien in PDF
Informationen zum Datenschutz
Einwilligung zur Datenverarbeitung

 

Mitglieder der Stipendienkommission

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Stipendienkommission. Die Mitglieder der Stipendienkommission sind Prof.in Dr.in Dorothee Meister (Vorsitz), Prof.in Dr.in Claudia Kemfert und Prof.in Dr.in Ruth E. Hagengruber.

 

 

Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Opernplatz 15

45128 Essen

info@dab-ev.org

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