Das betrifft auch den Versand von Spenden- und Zuwendungsbestätigungen. Die Finanzbehörden akzeptieren für den Spendenabzug Ihres Mitgliedsbeitrages bei Beträgen unter 200,00 € in aller Regel als Nachweis die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts. Aus dem Verwendungszweck des Beleges muss hervorgehen, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Darum versenden wir zukünftig nur noch Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen ab einem Jahresbeitrag von mindestens 200,00 €. Wir sind sicher, dass dieses Verfahren auch in Ihrem Interesse ist, denn so spart der DAB hohe Versandgebühren, die stattdessen in unsere Arbeit fließen können.
Sie können den aktuellen Freistellungsbescheid des DAB von dieser Website herunterladen und ihn, falls benötigt, Ihrem Buchungsbeleg beifügen. Selbstverständlich werden wir Ihnen auf Wunsch auch weiterhin eine individuelle Zuwendungsbescheinigung über Ihre Beiträge und Spenden ausstellen. Wenden Sie sich hierzu an unsere Geschäftsstelle.
Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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Bürozeiten:
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