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Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen besonders in ländlichen Regionen stärken

Düsseldorf, 13. Mai 2019

Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai macht der FrauenRat NRW auf die Situation der Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen und Deutschland aufmerksam und fordert eine wohnortnahe, verlässliche und sichere Geburtshilfe. Stationäre Geburtshilfe unterliegt den gleichen wirtschaftlichen Parametern wie alle anderen Abteilungen eines Krankenhauses und eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land wird nicht vorgenommen.

Deutschlandweit wurden seit 2015 50 Kreißsäle geschlossen ohne dass dafür ein adäquater Ersatz geschaffen wurde. Die Entfernung zur Geburtsklinik, die werdenden Eltern zugemutet werden kann, beträgt 40 Minuten. Im ländlichen Raum und bei widrigen Wetterbedingungen kann diese notwendige Strecke sehr zeitintensiv werden und ist mit erhöhten Gefahren für Mutter und Kind verbunden. Schließungen von Geburtsstationen in ländlichen Regionen steigern für werdende Mütter das mit einer Geburt verbundene Risiko deutlich stärker als in Ballungszentren. Dort können nach dem Wegfall eines Geburtshilfezentrums fast immer noch die benachbarten Entbindungsstationen ausreichend schnell erreicht werden.

Ländliche Regionen kämpfen auf der einen Seite um den Zuzug und Verbleib junger Familien. Auf der anderen Seite konterkariert die Reduzierung geburtshilflicher Leistungen diese Anstrengungen. Geburtshilfe ist eine Gemeinwohlaufgabe. Die Kosten dafür müssen von Staat und Gesellschaft aufgebracht werden. Eine niedrigschwellige, flächendeckende Grundversorgung ist auch für die Geburtshilfe unabdingbar!

Mütter brauchen nach ihrer Entlassung aus der Klinik eine Hebamme, die sie und das Neugeborene im Wochenbett betreut. Vielerorts steht eine solche Hebamme nicht zur Verfügung, weil die Nachfrage größer ist als das Angebot. Das wirkt sich besonders in ländlichen Gebieten aus. Frauen müssen eine Hebamme finden, egal wo sie wohnen. Die Betreuung durch eine Hebamme ist für junge Familien eine notwendige Unterstützung und führt zu einer nicht zu unterschätzenden Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Mutter und Kind. Immer mehr Hebammen geben ihre Freiberuflichkeit aufgrund fehlender finanzieller Sicherheit und zu geringer Bezahlung auf und können keine Wochenbettbetreuung mehr übernehmen.

Der FrauenRat NRW sieht dringenden Handlungsbedarf von politischen Akteur*innen im Gesundheitswesen, den Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Klinikträgern und den Krankenkassen.

Der FrauenRat NRW fordert eine schnellstmögliche Umsetzung: 

  • die Gewährleistung einer wohnortnahen - d. h. Erreichbarkeit in 20 bis 30 PKW-Minuten - Versorgung durch Krankenhäuser oder Geburtshilfeeinrichtungen und die freie Wahl des Geburtsorts, 
  • die Gewährleistung einer flächendeckenden Hebammenhilfe zur Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung, 
  • einen besseren Personalschlüssel z.B. mit einem 1:1 Betreuungsschlüssel im Kreißsaal bei der Geburt, 
  • die (Wieder-)Einstellung von Hebammen, 
  • die Umsetzung von innovativen Versorgungsmodellen mittels derer sowohl den Hebammen der Wiedereinstieg in die Tätigkeiten ermöglicht als auch die Versorgung der Schwangeren und der Mutter gesichert wird, 
  • eine ausreichend finanzielle Absicherung der freiberuflichen Hebammen 
  • der Einsatz von (freiberuflichen) Hebammen muss leistungsgerecht vergütet werden, 
  • die Evaluierung des Modells der Abrechnungspauschale und einer gegebenenfalls neuen Bewertung,

die Entwicklung angemessener Finanzierungsmodelle für die praktischen Einsätze von Hebammen während des Studiums.

Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
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