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Das Sächsische Kabinett hat eine umfassende Novellierung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt beschlossen. Damit ist es möglich, die Beratungsangebote bei Diskriminierung und das sächsische Schutzsystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt auszubauen.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die neue Richtlinie ist ein Meilenstein für die Arbeit in den Bereichen Gleichstellung, Geschlechtervielfalt, Antidiskriminierung und Gewaltschutz in Sachsen. Betroffene von Diskriminierung und Gewalt können zukünftig besser beraten und unterstützt werden. Alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen in Sachsen sollen ausreichende und gut zugängliche Schutz- und Hilfsangebote erhalten. Außerdem können wir mit der neuen Richtlinie die bestehende Hilfestruktur zum Schutz vor häuslicher Gewalt erweitern und die Angebote auch qualitativ verbessern. Modellhaft eingeführte Projekte wie die Männerschutzwohnungen und das Schutzhaus für geflüchtete Frauen können jetzt dauerhaft betrieben werden.«

Zum einen soll die Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen ausgebaut und gestärkt werden. Die bisher als Modellprojekt geförderten Beratungsangebote für Betroffene von Diskriminierung werden verstetigt und in den ländlichen Raum erweitert. Damit können bei Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Behinderung oder ethnischer Zuschreibung, konkrete Beratungsangebote unterbreitet werden. Den vorhandenen Bedarf hierfür dokumentieren die steigenden Beratungszahlen von 78 im Jahr 2017 auf 395 Beratungen im Jahr 2020. Gleichzeitig wird durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung einer Antidiskriminierungskultur und zum Abbau von Diskriminierung in Sachsen vorangebracht.

Zum anderen schafft die Richtlinie die Grundlage, um den Verpflichtungen des »Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« (kurz Istanbul-Konvention) nachzukommen. Denn das sächsische Schutzsystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt wird entscheidend ausgebaut. So kann der Betreuungsschlüssel in Frauenschutzhäusern verbessert, der barrierefreie Ausbau vorangebracht und auch die Beratung im ländlichen Raum durch den Ausbau der Mobilität gestärkt werden.

Der Sächsische Landtag hat mit dem Doppelhaushalt der Jahre 2021 und 2022 eine deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Gelder beschlossen. So sind für die Jahre 2021 und 2022 Mittel in Höhe von 9,4 Mio. Euro bzw. 15,8 Mio. Euro eingeplant. Damit sind die Vorhaben finanziell auch vollumfänglich umsetzbar.

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