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Der DF betont in aller Deutlichkeit, dass eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die geschlechtsspezifische, ungleiche Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit manifestiert, statt dieser entgegenzuwirken.

Nicht nur sind Minijobs als „Zuverdienst" weder sozial abgesichert noch existenzsichernd und tragen zur finanziellen Abhängigkeit von (Ehe)Partner*innen bei, sie sind darüber hinaus auch steuerfrei und verstärken dadurch den Steuervorteil des Ehegattensplittings. Deswegen stellen Minijobs in Kombination mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse einen starken Fehlanreiz für Ehepaare dar: Zu oft verzichten Ehefrauen auf eine eigene existenzsichernde Erwerbtätigkeit zugunsten der Übernahme der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit.

Der DF fordert die Überführung der Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung, wie es die Wahlprogramme von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl in Aussicht stellen. Die Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze hat negative gleichstellungspolitische Folgen und verstärkt daher beste-hende Fehlanreize, statt sie zu überwinden.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier lesen in PDF.

Deutscher Frauenrat, Stellungnahme des 9.2.2022.

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